Prüfantrag: Pilotprojekt „Nette Toilette“ für Groß-Zimmern

Sachverhalt:

Es gibt zu wenig öffentliche Toiletten. Neue öffentliche Toiletten bedeuten hohe Investitionen bei der Einrichtung; zusätzlich ist auch ihre Pflege und Wartung teuer. Vandalismus kann diese Kosten weiter in die Höhe treiben. Das Prinzip der „Netten Toilette“ sieht vor, dass private Einrichtungen wie z. B. Gastronomiebetriebe ihre Toiletten der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung stellen. Die Einrichtungen kennzeichnen durch einen Aufkleber an

ihrer Eingangstür, dass sich in ihren Räumlichkeiten eine „Nette Toilette“ befindet. Dieser Aufkleber dient der Bevölkerung als Leitsystem und Hinweis für eine mögliche kostenlose Toilettennutzung. Mittels Piktogramme kann zusätzlich angezeigt werden, ob auch ein Wickeltisch und/oder eine Behindertentoilette angeboten wird. Zusätzlich können die entsprechenden Standorte auch über eine App online abgerufen werden. Im Gegenzug erhalten die Unternehmer von der Kommune eine monatliche Pauschale zur Unterhaltung der sanitären Anlagen – je nach Lage des Betriebs und Ausstattung der Toiletten. Die Städte und Kommunen können damit ein flächendeckendes Netz an WC-Infrastruktur schaffen, ohne zu viel Geld für den Neubau und den Unterhalt öffentlicher WCs auszugeben.

Um den Bedarf für einen solchen Ansatz und dessen Umsetzbarkeit für Groß-Zimmern zu eruieren, wird vorgeschlagen, mit den möglichen „Kandidaten“ in Kontakt zu treten und in einem Pilotprojekt, befristet auf 1 Jahr, zu testen wie die Umsetzung funktioniert.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen:

  • Die Möglichkeiten für ein Pilotprojekt für die Einführung der „Netten Toilette“, als zusätzliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Groß-Zimmern mit öffentlichen Toiletten, zu initiieren.
  • Dazu ist die Bereitschaft geeigneter Einrichtungen zur Teilnahme am Pilotprojekt zu ermitteln und auf dieser Grundlage die organisatorischen sowie finanziellen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Umsetzung zu entwickeln.
  • Das Ergebnis der Prüfung ist bis zur ersten Sitzung in 2027 den betroffenen Ausschüssen vorzulegen.

Link zum Antrag: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/vo0050.asp?__kvonr=58587

Antragsunterlagen Download: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6302534&type=do