Antrag: Adoptieren statt kaufen – befristete Befreiung von der Hundesteuer für Hunde aus hessischen Tierheimen

Sachverhalt:

Die Tierheime in Hessen sind stark überlastet. Viele von ihnen können keine Hunde mehr aufnehmen. Neben den hohen Kosten für die Unterbringung der noch nicht vermittelten Tiere, die u. a. von den umliegenden Gemeinden getragen werden, führt dies auch zu Tierleid. Um die Tierheime zu entlasten, Kosten für die Unterbringung der Tiere einzusparen und gleichzeitig Tierleid zu verringern, haben sich bereits viele Gemeinden in Deutschland dafür entschieden, den Ansatz „adoptieren statt kaufen“ durch eine, meist befristete, Befreiung von Tierheimhunden von der Hundesteuer zu fördern.



Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Hundesteuersatzung der Gemeinde Groß-Zimmern wie folgt erklärt anzupassen:

  • Hunde, die von einem eingetragenen Verein übernommen werden, der ein Tierheim in Hessen betreibt, sind im Kalenderjahr der Übernahme sowie im darauffolgenden Kalenderjahr von der Hundesteuer befreit.
  • Die Steuerbefreiung wird gewährt, wenn ein entsprechender Tierschutzvertrag als Nachweis vorgelegt wird.
  • Gefährliche Hunde, nach §5 Abs. 4 der derzeitig gültigen Hundesteuersatzung, sind von der Befreiung ausgenommen.

Link zum Antrag: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/vo0050.asp?__kvonr=58588

Antragsunterlagen Download: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6302535&type=do