Antrag: Lichtverschmutzung in Groß-Zimmern

Sachverhalt:

Bereits in 2021 beschloss der Bundestag das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt mit dem neu eingefügten § 41a des Bundesnaturschutzgesetzes zum „Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen”. Dieses Gesetz sollte auch auf kommunaler Ebene umgesetzt werden.

Wissenschaftliche Studien belegen, dass zu intensive Beleuchtung negativen Stress für alle Organismen bedeutet:

  • Tiere und Pflanzen werden in ihrem natürlichen Tag-/Nacht-Rhythmus sowie Jahreszeiten-Rhythmus gestört
  • Nachtaktive Tiere werden irritiert, verlieren die Orientierung und werden in ihrem Lebensraum eingeschränkt, tagaktive Tiere haben zu wenig Ruhe- und Erholungsphasen

Eine Reduktion der künstlichen Beleuchtung wird nicht nur zum Klimaschutz beitragen, sondern auch den kommunalen Haushalt durch geringere Energiekosten entlasten.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, wo in der Gemeinde Sparpotenzial bei der Nachtbeleuchtung von öffentlichen Gebäuden und Wegen besteht, ohne dass die Sicherheit der Bürger eingeschränkt wird. Denkbar ist z.B. die Prüfung geeignete Standorte für eine Halbnachtschaltung in Zusammenarbeit mit der eNetz Südhessen.

Wir bitten ferner zu prüfen, ob die der Arbeitsgruppe „Schutz der Nacht“ der Volkssternwarte Darmstadt in einer der nächsten Sitzungen des Klima- und Umweltausschusses ihre Konzepte präsentieren kann.

Link zum Antrag: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/vo0050.asp?__kvonr=58537

Antragsunterlagen Download: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6301857&type=do