Sachverhalt:
Bei der letzten Kommunalwahl konnten die Bürger und Mitglieder der Gemeindevertretung sehen wie es ist, wenn ein Regelwerk eine Lücke aufweist: Es gab eine Flut aus übereinander gestapelten Plakaten eines politischen Bewerbers an einzelnen Punkten an Lichtmasten, ein anderer Bewerber hat deutlich größer plakatiert als vorgesehen. In umliegenden Gemeinden hat es zum Teil besser funktioniert, wie beispielsweise in Rödermark, wo eine Partei ihre DIN A0 Plakate alle nachträglich auf das zugelassene Maß zuschnitt, da sonst die Entfernung angedroht wurde.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Groß-Zimmern wird beauftragt, die Plakatordnung und die zugehörigen Bescheide so anzupassen:
- Die derzeitige Plakatordnung ist in den Rechtsbezügen den heute gültigen Verordnungen und Gesetzen anzupassen.
- Wahlplakate, die das vorgeschriebene Maß von DIN A1 (59,4 x 84,1cm) überschreiten oder falsch positioniert sind, sind umgehend zu entfernen.
- Je Wahlplakat (2-seitig) ist ein Gemeinde-Aufkleber zu verwenden.
Link zum Antrag: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/vo0050.asp?__kvonr=58536
Antragsunterlagen Download: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6301851&type=do