Antrag: Adoptieren statt kaufen – befristete Befreiung von der Hundesteuer für Hunde aus hessischen Tierheimen

Sachverhalt:

Die Tierheime in Hessen sind stark überlastet. Viele von ihnen können keine Hunde mehr aufnehmen. Neben den hohen Kosten für die Unterbringung der noch nicht vermittelten Tiere, die u. a. von den umliegenden Gemeinden getragen werden, führt dies auch zu Tierleid.

Mit der befristeten Freistellung von der Hundesteuer kommt die Gemeinde dem §20a des Grundgesetzes nach, in welchem der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere als Staatsziel verankert ist.

Um die Tierheime zu entlasten, Kosten für die Unterbringung der Tiere einzusparen und gleichzeitig Tierleid zu verringern, haben sich daher bereits viele Gemeinden in Deutschland dafür entschieden, den Ansatz „adoptieren statt kaufen“ durch eine, meist befristete, Befreiung von Tierheimhunden von der Hundesteuer zu fördern.

Zu finden ist diese Hundesteuerbefreiung ganz aktuell in der Stadt Rodgau, welche ihre Satzung am 22.06.2026 geändert hat und somit den „Warnhinweis“ des Hessischen Städte- und Gemeindebundes auch kannte und sich dennoch klar für das Tierwohl ausgesprochen hat.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Hundesteuersatzung der Gemeinde Groß-Zimmern wie folgt erklärt anzupassen und zur Abstimmung vorzulegen:

  • Gefährliche Hunde, nach §5 Abs.4 der derzeitig gültigen Hundesteuersatzung, sind von der Befreiung ausgenommen.
  • Hunde, die von einem eingetragenen Verein übernommen werden, der ein Tierheim in Hessen betreibt, sind im Kalenderjahr der Übernahme sowie im darauffolgenden Kalenderjahr von der Hundesteuer befreit.
  • Die Steuerbefreiung wird gewährt, wenn ein entsprechender Tierschutzvertrag als Nachweis vorgelegt wird.

Link zum Antrag: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/vo0050.asp?__kvonr=58702

Antragsunterlagen Download: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6304641&type=do