Anfrage: Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) in der Gemeindeverwaltung von Groß-Zimmern

Ziel des Onlinezugangsgesetz war es, dass alle deutschen Behörden bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anbieten; mit dem 2024 verabschiedeten OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0) wurde die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland zur Daueraufgabe erklärt. Da auch die Kommunen zu den OZG-betroffenen Behörden gehören, möchten wir über den Stand der gesetzlichen Umsetzung innerhalb unserer Gemeinde informiert werden. Da durch die Umsetzung des OZG die Nutzung von Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Firmen vereinfacht wird und die entsprechenden Abläufe, schneller, sicherer und transparenter werden sollen, ist dies eindeutig im Interesse der Gemeinde.

Zugleich werden teilweise in gemeindlichen Beschlüssen die Maßgaben eines Download- oder Onlineformulars vorgegeben, welche leider (z. B. Ersatzbeschluss für Baumschutzsatzung; Prämiensystem für Obst- oder Laubbäume (TOP 10, Sitzung der Gemeindevertretung am 19.3.2024)), bislang nicht umgesetzt wurden.

Anfrageunterlagen Download:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6271543&type=do

Link zur Anfrage:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/vo0050.asp?__kvonr=37688