Grüne scheitern mit Dringlichkeitsantrag zur Wärmeplanung in der Kommune
Die Grünen hatten bei der Parlamentssitzung am 18.07.2023 einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der den Gemeindevorstand zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragen sollte.
Das Hessische Energiegesetz (HEG) bestimmt im §13, dass Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern verpflichtet sind eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
„Dies ist im Zuge der hohen Kosten für Energie aufgrund des Ukraine-Krieges und der notwendigen Reduktion an umweltschädlichen Gasen ein für die Bewohner notwendiges Mittel, um eine künftige Planung zur Beheizung unserer Gebäude festzulegen. Zwar fällt unsere Gemeinde nicht unter die Pflicht zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, aber im Sinne und zum Schutz unserer Bürger halten wir es für notwendig. Im Gegensatz zu den verpflichteten Gemeinden und Städten,
kann unsere Gemeinde hierfür einen Zuschuss von der Bundesebene erhalten, da seit 1.11.2022 in der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft dies als neuer Förderschwerpunkt definiert ist“, so die Grünen-Fraktion im Zimmerner Parlament.
Die Förderung kann bis zu 90% betragen, wenn der Antrag noch bis zum 31.12.2023 gestellt wird. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderung 100% betragen. Mit dem Wärmeplanungsgesetz, welches im Zuge der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) eingebracht werden wird, verpflichtet der Bund die Länder, eine verbindliche Wärmeplanung zu erarbeiten, wie
sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Die Länder können diese Aufgabe aber an die Kommunen delegieren, da diese über mehr Informationen in dem Bereich verfügen. Tritt dieses Gesetz vor der nächsten Gemeindevertretersitzung bzw. der Beauftragung der Wärmeplanung für Groß-Zimmern durch den Gemeindevorstand in Kraft, dann fallen die bisherigen großzügigen Förderungen weg.
„Diese Förderung wurde mit der Ablehnung des Dringlichkeitsantrages durch CDU und FDP möglicherweise verpasst“, so die Grünen. Eile wäre dringend angesagt, denn die Kommunen habenkeinen Anspruch auf Förderung mehr, sobald sie gesetzlich zur Wärmeplanung verpflichtet sind.