Satzung

In der Fassung vom 07.03.2025, beschlossen auf der MV am 28.04.2025 in Groß-Zimmern.

Präambel
Der Ortsverband versteht sich als eine politische Gruppierung, die für Ökologie, soziale Gerechtigkeit, Basisdemokratie, Gleichstellung von Frauen und Männern und Gewaltfreiheit eintritt. Der Ortsverband vertritt die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf kommunaler Ebene.

Der Ortsverband will zudem die Ideen und die Kritik von Bürgerinnen und Bürgern von Groß-Zimmern aufnehmen und sie zu Aktivität und Mitarbeit ermutigen.

§1 Name und Sitz
Der Ortsverband (OV) Groß-Zimmern der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ein Gebietsverband im Sinne des Parteiengesetzes und trägt den Namen Ortsverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Groß-Zimmern; die Kurzbezeichnung ist „Grüne“. Der OV ist ein Ortsverband innerhalb des Kreisverbandes Darmstadt-Dieburg (KV Da-Di), des Landesverbandes Hessen sowie der Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sein Tätigkeitsbereich ist die Gemeinde Groß-Zimmern.

§2 Aufgaben
Aufgabe des OV ist es, sich am politischen Willensbildungsprozess in der Gemeinde GroßZimmern und innerhalb der grünen Partei zu beteiligen. Dazu gehört u. a.:

  • die Mitglieder des OV untereinander zu vernetzen und Möglichkeiten des Austausches und der Kooperation zu schaffen,
  • Räume für politischen Diskurs mit der Öffentlichkeit zu eröffnen,
  • Ansprechpartner für Interessentinnen und Interessenten an grüner Politik zu sein,
  • Anlaufstelle für wichtige Informationen von übergeordnete Gremien der grünen Partei zu sein sowie
  • Europa-, Bundes-, Landes-, und Kommunal-Wahlkampf vor Ort zu gestalten.

§3 Mitgliedschaft
Hinsichtlich der Mitgliedschaft gelten der § 2 der Satzung des KV Da-Di der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der OV ermöglicht die Form der freien Mitarbeit entsprechend den Regelungen in der Bundes- und Landessatzung.

§4 Organe des Ortsverbandes sind:

  • Die Mitgliederversammlung (MV)
  • Der Vorstand

§5 Mitgliederversammlung (MV)

  1. Die MV ist für alle den OV betreffenden Fragen das oberste, beschlussfassende Organ des OV.
  2. Sie wählt jährlich in geheimer Abstimmung den OV-Vorstand. Darüber hinaus kann die MV weitere Mitglieder zur Unterstützung des Vorstands wählen.
  3. Die MV findet mindestens einmal pro Jahr statt. Die Einladung zu den MV wird den Mitgliedern vom OV-Vorstand mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter Angabe von Tagesordnung, Ort und Zeit bekanntgegeben.
  4. Einmal im Jahr wird die MV als Jahreshauptversammlung (JHV) durchgeführt, auf der der Vorstand gewählt wird.
  5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn diese von mindestens 3 Mitgliedern oder auf Beschluss des Vorstands verlangt wird.
  6. Die MV entscheidet über alle Fragen mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit in dieser Satzung nichts anderes vorgesehen ist. Rede- und Antragsrecht haben Mitglieder und Anwesende, das Stimmrecht ist den Mitgliedern vorbehalten.
  7. Die MVs des OVs Groß-Zimmerns sind grundsätzlich öffentlich. Auf Wunsch von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

§6 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus einer Sprecherin/einem Sprecher und einer stellvertretenden Sprecherin/einem stellvertretenden Sprecher.
  2. Eine Sprecherin/ein Sprecher ist gleichzeitig Kassierer/in. Alternativ kann ein anderes Mitglied des OV von der MV als Kassier/in gewählt oder die Aufgabe der Kassiererin/des Kassierers durch den KV wahrgenommen werden.
  3. Der Vorstand vertritt den OV nach innen und außen. Er führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung und gemäß den Beschlüssen der MV.
  4. Vorstandsmitglieder können mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf jeder Mitgliederversammlung abgewählt werden, sofern der Antrag auf Abwahl mit der Einladung zugegangen ist.

§7 Finanzen
1. Es gilt die Beitrags- und Kassenordnung der KV Da-Di in der jeweils gültigen Fassung. Einnahmen und Ausgaben werden von der Kassiererin/dem Kassier des OV verwaltet. Die Kassiererin/der Kassierer ist zeichnungsberechtigt und legt zur JHV einen Kassenbericht vor.

2. Für die Mitgliedsbeiträge gilt die Beitrags- und Kassenordnung des KV Da-Di in der jeweils gültigen Fassung.

§8 Änderung der Satzung
Eine Änderung der Satzung kann auf der JHV mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

§9 Auflösung
Die Auflösung des OVs kann eine MV mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beantragen. Der Antrag ist der Gesamtheit der Mitglieder in einer MV vorzulegen.

§10 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag ihrer Verabschiedung durch die MV in Kraft.