Die Gemeinden haben – wie die Kreise – das verfassungsmäßig garantierte Recht auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung. Daher ist eine Anhebung der Kreisumlage bzw. Schulumlage auf ein Maß, das dieses Recht verletzt, aus unserer Sicht fragwürdig. Der Kreis hat einen Zahlungsmittelbedarf von über 44 Millionen EUR (Defizit im Finanzhaushalt) und ein Fehlbedarf vom über 30 Millionen im Ergebnishaushalt des Kreises Da-Di für 2022: dies soll durch eine Erhöhung der Schulumlage und der Kreisumlage in den nächsten beiden Haushaltsjahren durch die Kommunen finanziert werden. Eine Erhöhung der Kreis- und Schulumlage belastet die Kassen zusätzlich und beschränkt den Eigenbedarf der Gemeinde Groß-Zimmern.
- Ist dem Bürgermeister bekannt, dass im Doppelhaushalt 2022/23 des Kreises Da-Di mit „alten Zahlen“ der Gemeinde aus dem Jahre 2021 geplant wird, obwohl bereits im Dezember 2021 (Haushaltseinbringung) die neuen Zahlen für 2022 vorlagen: fast ein halbes Jahr vor Einbringung des Doppelhaushaltes des Kreises Da-Di?
- Ist damit auch bekannt, dass die Wirtschaftskraft der Kommune dadurch besser dargestellt wird als mit den aktuellen Zahlen aus HH2022?
- a) Müssen die dann veränderten Kreisumlagen und der Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage), diese waren bei HH-Aufstellung in Groß-Zimmern noch nicht bekannt, neu eingearbeitet werden?
b) Bedeutet dies einen Nachtragshaushalt in Groß-Zimmern?
- Müssen Zinsen bezahlt werden, wenn die neuen Umlagen nicht pünktlich gezahlt werden können?
- Wird die Kreisumlage ab 2023 um mindestens 3 Prozent ansteigen?
- Ist der Gemeindevorstand bereit, die Anmerkungen/Bedenken 1-5 dem Landratsamt schriftlich mitzuteilen?
Die Antwort auf diese Fragen ist im Informations-System der Gemeinde einsehbar (Homepage Groß-Zimmern)