Baumschutzsatzung in Zimmern

Erstellen einer Baumschutzsatzung für den Bereich Groß- und Klein-Zimmern, zum Schutz der Bäume

Begründung

Jeder Bürger in der Gemeinde sollte einen Beitrag zur CO2-Reduzierung leisten. Dazu ist ein vorsichtiger Umgang mit den verbliebenen Ressourcen wie Bäume, Sträucher, Vorgärten notwendig. Es kann nicht nur dem Bürger überlassen bleiben, was damit auch auf dem Privatgrundstück geschieht.

Eine Baumschutzsatzung, die es in anderen Kommunen gibt, sorgt für die Bestanderhaltung der Bäume, insbesondere zur Verbesserung des Klimas, zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Sicherung der Lebensstätte für Tiere, insbesondere Vögel und zur Schaffung von Zonen der Ruhe und der Erholung. Alle Garten- und Baumbesitzer können so ihren Beitrag zu einem besseren Mikroklima in der Kommune leisten. Unter Schutz sollten alle Bäume auf der Gemarkung der Gemeinde Groß-Zimmern außerhalb des Waldes mit einem Stammumfang von 80 Zentimeter und mehr, in einem Meter Höhe gemessen, gelten.

In der letzten Zeit häufen sich die ungenehmigten Baumfällungen in der Gemeinde, daher ist diese Satzung nun notwendig geworden.

Eine Befreiung vom Schutzstatus eines Baumes kann das Gartenbauamt in begründeten Fällen erteilen.

Wir als Grüne Fraktion haben Umwelt- und Klimaschutz als Ziel und treten dafür ein, auch und vor allem in der Gemeinde. Natur, Lebensqualität, keine ungenehmigten Baumfällungen und geschützter Hecken sowie Reduzierung von CO2 in Groß-Zimmern muss das Ziel sein. Eine Beispiel-Satzung ist dem Antrag beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

(Reiner Raab, Fraktionsvorsitzender)