Antrag: Satzungsänderung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit

  1. Die Gemeindevertretung beschließt eine Änderung der Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit in dem folgenden Paragrafen:

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Die Anleinpflicht gilt in der Flur (Feld, Forst, Brache) des gesamten Gemeindegebietes

  1. Die Gemeinde veröffentlicht
    • die aktualisierte Satzung
    • eine Karte der Gemeinde, auf der die entsprechenden Schutztiere dargestellt sind
    • eine Kontaktmöglichkeit für verletzt aufgefundenes Wild

auf der Internetseite der Gemeinde sowie in der Zeitung für Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Groß-Zimmern und auf den Social-Media-Kanälen der Gemeinde.

  1. Die Gemeinde erinnert durch Hinweisschilder an den Haupthundewegen in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni an die Anleinpflicht.

Antragsunterlagen Download:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6240073&type=do

Link zum Antrag:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/to0050.asp?__ktonr=247066