Antrag: Grün statt Schottergärten und Förderung der heimischen Flora

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in zukünftige oder zu verändernde Bebauungspläne folgende Festsetzungen aufzunehmen:

  1. Die nach Abzug der überbauten und der für andere zulässige Verwendungen befestigten Flächen verbleibenden Freiflächen sind zu begrünen oder zu bepflanzen und im Bestand zu unterhalten (§ 8 Hessische Bauordnung)
  2. In diesen verbleibenden Freiflächen ist die flächenhafte Verwendung von Schotter, Splitt, Kies und sonstigen Steinen unzulässig, ausgenommen sind artenreiche Steingärten.
  3. Mindestens 25% dieser Freiflächen sind mit standortgerechten und einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen oder als Blühwiese auszubilden.

Antragsunterlagen Download:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6232423&type=do

Link zum Antrag:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/to0050.asp?__ktonr=243398