Antrag: Anpassung der derzeit gültigen Stellplatzsatzung in Bezug auf die Änderungen der Hessischen Bauordnung

Beratung:
Die Beschlussfassung zu diesem TOP wird zurückgestellt und geht zurück in die Fraktionen. Die Fraktionen sind angehalten, schriftliche Vorschläge für die nächste Sitzung zu diesem Thema einzubringen.


Sachverhalt:
Mit der Änderung der Hessischen Bauordnung im Jahr 2018 wurde im §52, Abs.4, die Möglichkeit des Stellplatzersatzes durch nachgewiesene Fahrradstellplätze geschaffen. Zudem wurde zwischenzeitlich vom Land Hessen eine Verordnung über die Anforderungen an Abstellplätze für Fahrräder (Fahrradstellplatzverordnung) erlassen, welche seit dem 1.11.2020 gültig ist.

Alle diese gesetzlichen Änderungen sollten in der Stellplatzsatzung der Gemeinde Ihren Widerhall finden, da sonst die Anforderungen der Hessischen Bauordnung gelten und dies eventuell zu „Schwierigkeiten“ in den PKW-Stellplatzsituationen der Gemeinde führen könnte.

Antragsunterlagen Download:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6228477&type=do

Link zum Antrag:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/to0050.asp?__ktonr=243385