Antrag: Erhebung statistischer Kennzahlen zur Feststellung der Notwendigkeit einer Katzenschutzverordnung

Sachverhalt:

Der Erlass einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen (kurz: Katzenschutzverordnung) stellt, wie bereits im Antrag der CDU vom 24. Dezember 2024 ausführlich dargelegt, aus diversen Gründen eine sinnvolle Maßnahme dar. Dazu zählen bspw. die Verringerung von Tierleid und die Entlastung der kommunalen und ehrenamtlichen Ressourcen. Damit diese Maßnahme jedoch rechtssicher umgesetzt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein (vgl. FAQ-Papier – Umsetzung des § 13b Tierschutzgesetz (TierSchG) in Hessen der hessischen Landestierschutzbeauftragten):

  1. Prüfung und Beleg, dass eine hohe Zahl (Population) an freilebenden Katzen im Gemeindegebiet vorhanden ist und Feststellung der erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den Tieren. Wenn dies bejaht wird, dann
  2. Prüfung, ob „andere Maßnahmen“ ausreichen.

Haben andere Maßnahmen stattgefunden, waren aber nicht ausreichend erfolgreich, um die Populationen einzudämmen, dann

  1. Abgrenzung von Gebieten (bevorzugt komplettes Gemeindegebiet). Ist dies erfolgt dann
  2. Erstellung einer kommunalen Katzenschutzverordnung.

Liegen keine Daten vor, um die o. g. Punkte 1 und 2 zu belegen, so sollten vor Beschluss einer Verordnung zur besseren Rechtssicherheit zunächst Daten erhoben werden.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt:

  • zu prüfen, ob der Gemeinde zu den vorgenannten Punkten 1 und 2 bereits ausreichend Daten vorliegen und diese bei positivem Prüfergebnis der Gemeindevertretung mit dem Protokoll zu dieser Sitzung vorzulegen.
  • Falls derartige Daten noch nicht vorliegen, sind folgende Daten abzufragen:
    • bei der Fundtierstation Münster für die Jahre 2024 und 2025 die Zahl
      • der aus dem Gemeindegebiet aufgenommenen unkastrierten Fundkatzen,
      • der aus dem Gemeindegebiet aufgenommenen Kastrationskatzen (d. h. freilebende unkastrierte Tiere, die nach ihrer Kastration wieder zurückgesetzt wurden),
      • der für das Gemeindegebiet gemeldeten Populationen freilebender Katzen sowie
      • der ggf. durchgeführten weiteren Maßnahmen, um die Populationen einzudämmen (z. B. Kastrationsaktionen)
    • beim Tierheim Darmstadt dieselben Daten für das erste Halbjahr 2026 sowie
    • bei praktischen Tierärzten/Tierärztinnen vor Ort für die Jahre 2024, 2025 und das erste Halbjahr 2026 die Behandlungshäufigkeiten und -arten von freilebenden Katzen (bspw. verunfallt gebrachte Tiere).
    • Die Ergebnisse der Befragung sind der Gemeindevertretung spätestens zur Sitzung im November 2026 vorzulegen.

Link zum Antrag: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/vo0050.asp?__kvonr=58707

Antragsunterlagen Download: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6304661&type=do