Antrag: Nachtfahrverbot für Mähroboter

Sachverhalt:

Der westeuropäische Igel steht seit 2024 als potenziell gefährdet auf der Vorwarnliste der Roten Liste der bedrohten Arten. Bei anhaltendem Bestandsrückgang könnten Igel in Deutschland sogar bald vom Aussterben bedroht sein. Neben Ursachen wie dem Straßenverkehr und dem massiven Insektenrückgang stellen Mähroboter zur Rasenpflege in Gärten eine zusätzliche Bedrohung für Igel dar. Verschiedene Studien und Tests zeigen, dass Mähroboter trotz eingebauter Kameras und Sensoren Igel in den meisten Fällen nicht zuverlässig in allen Situationen erkennen und damit den Tieren nicht ausweichen. Die Geräte können mit ihren Klingen den Tieren schwere bis tödliche Verletzungen zufügen. Da Igel bei Gefahr nicht fliehen, sondern sich zusammenrollen, sind sie dieser Gefährdung schutzlos ausgeliefert. Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) und Auffangstationen berichten von steigenden Zahlen von Igeln mit Schnittverletzungen, die von Mährobotern verursacht wurden und häufig zum Tod der Tiere führen. In einigen Fällen mussten Igelschutzeinrichtungen sogar wegen ausgeschöpfter Kapazitäten einen Aufnahmestopp für zu pflegende Igel verhängen (https://tiermedizin.thieme.de/aktuelles/vet-news/detail/standardisierte-igel-sicherheitstest-fuer-maehroboter-1226).

Igel sind besonders in der Dämmerung und in der Nacht aktiv. Daher fordern Umwelt- und Tierschutz-verbände wie auch der Deutsche Städtetag ein Nachtfahrverbot für Mähroboter. Eine bundes- oder hessenweite Regelung hierfür existiert noch nicht; jedoch haben inzwischen u. a. einige hessische Kommunen entsprechende Verfügungen erlassen. Im Landkreis Gießen wie auch in der Stadt Marburg ist der Betrieb von Mährobotern mittlerweile von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang verboten; dabei sind in begründeten Fällen Ausnahmen und Möglichkeiten einer Befreiung vom Verbot vorgesehen (vgl. https://www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen/bekanntmachungen-ab-03-25/OEB_2026_05_28-Maehroboter.pdf). Marburg und der Kreis Gießen begründen ihre Verfügungen damit, dass Igel und heimische Amphibien wie Frösche und Salamander, die von Mährobotern ebenfalls verletzt werden können, besonders geschützte Arten sind.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt:

  • den Betrieb von Mährobotern in Groß-Zimmern in der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang in rechtlich geeigneter Form zu verbieten.
  • Dabei sind für begründete Fälle Ausnahmen und Möglichkeiten einer Befreiung vom o. g. Verbot vorzusehen.

Link zum Antrag: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/vo0050.asp?__kvonr=58705

Antragsunterlagen Download: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6304653&type=do