Sachverhalt:
In den aktuellen Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und der Gemeindevertretung wird bislang lediglich das Gesamtergebnis der Abstimmungen, jedoch nicht die Anzahl der abgegebenen Stimmen dokumentiert. Zusätzlich findet in der schriftlichen Dokumentation keine Zuordnung der abgegebenen Stimmen zu den jeweiligen Fraktionen statt.
Die transparente Dokumentation der politischen Willensbildung ist ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Durch die Ausweisung der Stimmabgabe nach Fraktionen wird die Nachvollziehbarkeit der politischen Positionen deutlich erhöht. Für die Öffentlichkeit und die politische Kontrolle wird so ersichtlich, wie die verschiedenen Fraktionen zu einzelnen Sachfragen stehen. Dadurch wird die Transparenz der kommunalen Entscheidungsprozesse nachhaltig gestärkt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung wird beauftragt die „Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Groß-Zimmern“ im § 28 Niederschrift, Abs. 1 wie folgt zu ändern:
Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen der Gemeindevertretung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie soll sich auf die Angabe der Anwesenden, der verhandelten Gegenstände, der gefassten Beschlüsse und der vollzogenen Wahlen beschränken. Die Abstimmungsergebnisse der Beschlüsse sind so festzuhalten, dass das Wahlverhalten den Fraktionen zugeordnet werden kann. Der Verlauf von Wahlen und deren Ergebnisse sind festzuhalten. Jede Gemeindevertreterin und jeder Gemeindevertreter kann vor Beginn der Stimmabgabe verlangen, dass ihre bzw. seine Abstimmung in der Niederschrift festgehalten wird.
Link zum Antrag: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/vo0050.asp?__kvonr=58701
Antragsunterlagen Download: https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6304635&type=do