Im Zuge der letzten Kommunalwahl haben sich in unserer Partei Fragen hinsichtlich des Verfahrens zu Bildung und Zusammensetzung von Wahlausschüssen in der Gemeinde Groß-Zimmern ergeben. Daher bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
Fragen:
- Warum wird der Wahlausschuss (Beisitzer) der Gemeinde Groß-Zimmern nicht, wie vom Gesetzgeber empfohlen (§5, Abs.3 des Hessischen Kommunalwahlgesetz), für jede Wahl aus dem Wahlkreis der vertretenen Parteien und Wählergruppen neu angefragt und gebildet? Laut dem Wahlleiter gibt es einen Pool von Personen, der immer wieder herangezogen wird. Leider spiegelt dieser Pool nicht (mehr) den vom Gesetzgeber angestrebten Querschnitt durch die (politische) Gemeinde wieder. Zudem ist er aus verschiedenen Gründen (Tod, Wegzug, Austritt aus Parteien usw.) durchaus variabel.
- Ist vorgesehen, das Vorgehen zur Bestellung des Wahlausschusses (Beisitzer) künftig, wie in umliegenden Gemeinden und Städten üblich, anzupassen und die Parteien und Wählergruppen z.B. mittels einer E-Mail vor den anstehenden Wahlen immer neu abzufragen?
Anfrageunterlagen Download:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/vo0050.asp?__kvonr=58539
Link zur Anfrage:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6301866&type=do