Antrag: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Sachverhalt:

Das Hessische Energiegesetz (HEG) bestimmt im § 13, dass Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern verpflichtet sind eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.

Dies ist im Zuge der hohen Kosten für Energie aufgrund des Ukraine-Krieges und der notwendigen Reduktion an umweltschädlichen Gasen ein für die Bewohner notwendiges Mittel, um eine künftige Planung zur Beheizung unserer Gebäude festzulegen. Zwar fällt unsere Gemeinde nicht unter die Pflicht zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, aber im Sinne und zum Schutz unserer Bürger halten wir es für notwendig. Im Gegensatz zu den verpflichteten Gemeinden und Städten, kann unsere Gemeinde hierfür einen Zuschuss von der Bundesebene erhalten, da seit 1.11.2022 in der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft dies als neuer Förderschwerpunkt definiert ist. Die Förderung kann bis zu 90 % betragen, wenn der Antrag noch bis zum 31.12.2023 gestellt wird. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderung 100 % betragen.

Die Vorteile für die Gemeinde liegen nach der Erstellung klar auf der Hand. Es können geeignete Maßnahmen gemeinsam mit und für die Bürger entwickelt werden, an denen alle partizipieren. Denn mit der künftigen Bepreisung der CO2-Emminsionen (Emissionsrechtehandel) werden die Kosten für fossile Energieträger deutlich steigen. Hinzu kommt, dass durch die „schwierigere“ Beheizung (Ausfall von Gas und Öl aufgrund von Lieferengpässen) eventuell zentrale Versorgungs-punkte (Nahwärmenetze) durch die Bürger notwendig werden und diese bedürfen einer Planung.

Weiteres ist auch in der Broschüre der Hessischen Landesregierung zu finden: https://wirtschaft.hessen.de/sites/wirtschaft.hessen.de/files/2021-11/lea_broschuere_kommunale_waermeplanung_08_2020.pdf

Die Förderungen werden über die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH (https://www.z-u-g.org/) in Berlin bearbeitet. Hilfe und Unterstützung kann zusätzlich beim Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (https://www.kww-halle.de/) erhalten werden.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand beauftragt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Groß-Zimmern. Die möglichen Zuschüsse hierzu werden bis zum 31.12.2023 beantragt. Parallel lässt sich der GV z. B. durch die Landesenergieagentur LEA beraten, inwiefern die Wärmeplanung gegebenenfalls auch mit umliegenden Nachbarkommunen realisiert werden kann.

Link zum Antrag:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/to0050.asp?__ktonr=259692

Antragsunterlagen Download:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6258193&type=do
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6258197&type=do