Antrag: Installation eines offenen WLAN für den Rathausplatz

Sachverhalt:

Die Bereitstellung von freiem WLAN mit Internet-Zugang ist eine wichtige Maßnahme zur Belebung des Ortskernes und des Rathausplatzes. Sie hat Vorbildcharakter für andere Ortszentren in Groß-Zimmern. Andere Kommunen haben bereits sehr gute Erfahrungen mit solchen Maßnahmen gemacht.

Für diesen Antragt besteht Dringlichkeit, weil das Förderprogramm „DIGITALE DORFLINDE WLAN Förderung für hessische Kommunen“ nur noch bis 15.11.2025 beantragt werden kann (https://www.hessen-wlan.de/de/news-letzte-chance.html).


In einer Anfrage zur Gemeindevertretung zum 17.02.2017 wurden die Möglichkeiten eine freien
WLANs für den Rathausplatzes bereits erörtert. Die damaligen Bedenken in den Antworten resultieren aus der anstehenden Rathaussanierung, der Störerhaftung und den ungünstigen Förderbedingungen des Landkreises. Die sogenannte Störerhaftung wurden mittlerweile jedoch mit der letzten Novellierung des Telemediengesetzes zum 13. Oktober 2017 faktisch abgeschafft. Seit dem 13. Oktober 2017 entfallen aufgrund der 3. Änderung des Telemediengesetzes sowohl die Störerhaftung als auch der Unterlassungsanspruch und jegliche damit verbundenen Kosten für Diensteanbieter. Der Gesetzgeber hat 2017 das TMG geändert und in § 8 TMG klargestellt, dass Access-Provider (also auch WLAN-Betreiber) nicht verpflichtet sind:

  • Übertragene Informationen zu überwachen,
  • Nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeiten hinweisen,
  • Zugangssperren oder Passwörter einzurichten.

Die Umsetzung der Installation erfolgt unter dem Vorbehalt der Nutzung bzw. Bereitstellung der Fördermittel des Landes.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, für den Rathausplatz der Gemeinde Groß-Zimmern ein offenes WLAN zu installieren. Die für das WLAN notwendigen Mittel sollen über das Förderprogramm „DIGITALE DORFLINDE WLAN Förderung für hessische Kommunen“ beantragt werden.

Link zum Antrag: (wird nachgereicht)

Antragsunterlagen Download: (wird nachgereicht)