Ursprünglicher Sachverhalt:
Welche wichtige Bedeutung Haustiere (insbesondere Hunde) für Familien und alleinlebende Menschen haben, ist allgemein bekannt. Mit der Aktualisierung der Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit sind die Möglichkeiten für Bürger, ihre Hunde während dieser Zeit in einem kontrollierten Bereich frei laufen lassen zu können, stark eingeschränkt worden.
Zudem wird ein solcher Bereich, der umzäunt und mit Kotbeutelspendern ausgerüstet sein sollte, immer wieder von Hundebesitzern angefragt. Der durch den Gemeindevorstand veranlasste Aufruf zur Meldung von bisher nicht versteuerten Hunden, sowie eine angedachte Hundebestandsaufnahme (Quelle: https://www.gross-zimmern.de/rathaus- politik/aktuelles/pressemitteilungen/2023-q3-4/hundesteuer/) wird den Bedarf ebenfalls unterstützen.
Die Auswahl eines geeigneten gemeindeeigenen Grundstückes ist legen wir in die kompetenten Hände der Gemeindeverwaltung. Vergleichbare Projekte wurden in anderen Gemeinden mit Summen um 20.000 EUR veranschlagt und umgesetzt (siehe z.B. https://www.mein-waders-loh.de/2023/08/29/zentrale-hundewiese-fuer-die-gesamte-gemeinde-offiziell-freigegeben/) Die laufenden Kosten zur Instandhaltung können durch die Verwendung eines RFID-Systems, das gegen Gebühr ausgegeben wird, gering bis neutral gehalten werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir um eine Aktualisierung der Webseite der Gemeinde Groß-Zimmern bitten, auf der auf der Seite https://www.gross-zimmern.de/leben- wohnen/umwelt/anlein-pflicht-setzzeit/ noch auf die Satzung von 2013 verwiesen wird und nicht auf die bereits vor mehr als einem Jahr beschlossene Aktualisierung.
Aktueller Sachverhalt:
Die Verwaltung hat die Flächen nochmals geprüft und schlägt folgende Fläche zur Errichtung einer umzäunten Hundewiese vor (s. Anlage, neu A3). Es wurde nochmals Kontakt zum TV-Bogensport aufgenommen (s. Anlage, neu A4). Die Versorgungs- und Reinigungsschächte über dem Regenüberlaufbecken RÜB Ost werden freigehalten, sodass jederzeit die Zufahrt möglich bleiben wird.
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung die Errichtung einer umzäunten Hundewiese zu beschließen:
- Gemeindegrundstück Am Bogenschießplatz, Gemarkung Groß-Zimmern, Flur 3, Flurstück 372, „In der Hörnert/Außerhalb“ (Gesamtgröße: 20.230 m²)
- Hundewiese mit einer Fläche von ca. 500 m²
- Parkplätze sind vor dem Platz der Bogenschützen vorhanden
- Die planungsrechtliche Zulässigkeit wird nach § 35 BauGB (Außenbereich) beurteilt.
- Im FNP ist die Fläche als Landw. Fläche ausgewiesen.
- Kosten und Unterhaltung:
- Zaun: ca. 30.000 €
- Hundeklo, Beutel, Sitzbank und Beschilderung: ca. 5.000 €
- Leerung der Mülleimer und Mähen der Fläche über den Bauhof der Gemeinde
- Eine Benutzerordnung/Platzordnung ist zu erstellen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Errichtung einer umzäunten Hundewiese auf dem Gemeindegrundstück Am Bogenschießplatz, Gemarkung Groß-Zimmern, Flur 3, Flurstück 372, „In der Hörnert/Außerhalb“ (Gesamtgröße: 20.230 m²)
Link zum Antrag:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/vo0050.asp?__kvonr=40828
Antragsunterlagen Download:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6276056&type=do
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6276062&type=do
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6286226&type=do
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6286227&type=do