- Die Gemeindevertretung beschließt eine Änderung der Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit in dem folgenden Paragrafen:
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Die Anleinpflicht gilt in der Flur (Feld, Forst, Brache) des gesamten Gemeindegebietes
- Die Gemeinde veröffentlicht
- die aktualisierte Satzung
- eine Karte der Gemeinde, auf der die entsprechenden Schutztiere dargestellt sind
- eine Kontaktmöglichkeit für verletzt aufgefundenes Wild
auf der Internetseite der Gemeinde sowie in der Zeitung für Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Groß-Zimmern und auf den Social-Media-Kanälen der Gemeinde.
- Die Gemeinde erinnert durch Hinweisschilder an den Haupthundewegen in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni an die Anleinpflicht.
Antragsunterlagen Download:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/getfile.asp?id=6240073&type=do
Link zum Antrag:
https://sessionnet.owl-it.de/gross_zimmern/bi/to0050.asp?__ktonr=247066