Satzung

In der Fassung vom 01.08.2011, beschlossen auf der MV am 01.08.2011 in Groß-
Zimmern.

Präambel
Der Ortsverband versteht sich als eine politische Gruppierung, die für Ökologie, soziale
Gerechtigkeit, Basisdemokratie, Gleichstellung von Frauen und Männern und
Gewaltfreiheit eintritt. Der Ortsverband vertritt die Partei auf kommunaler Ebene.

Der Ortsverband will zudem die Ideen, die Kritik und den Protest von Bürgerinnen und
Bürgern von Groß-Zimmern aufnehmen, sie zu Aktivität und Mitarbeit ermutigen.

§1 Name und Sitz
Der Ortsverband(OV) ist Mitglied des Kreisverbandes Darmstadt-Dieburg (KV Da-Di)
sowie der Bundespartei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: die Kurzbezeichnung ist „Grüne“.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Gemeinde Groß-Zimmern.

§2 Aufgaben
Die wichtigsten Aufgaben des OV sind:

  • die Beobachtung und Diskussion des politischen Geschehens in der Gemeinde Groß- und
    Klein-Zimmern
  • die Beobachtung und Diskussion des politischen Geschehens auf Kreis-, Landes-,
    Bundes-, europäischer und globaler Ebene
  • die Organisation von Informationsveranstaltungen
  • die Beschließung von Anträgen an übergeordnete Parteigremien bzw. an die Fraktion
  • die Vertretung gemeinsamer Positionen nach außen in Veranstaltungen verschiedener
    Art
  • die Gewinnung und Betreuung von Mitgliederinnen und Mitgliedern
  • die Unterstützung von Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen
  • das Betreiben und die Wartung der eigenen Homepage/Webseite

§3 Mitgliedschaft
Hinsichtlich der Mitgliedschaft gelten der § 2 der Satzung des KV Da-Di der Partei
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN. Der OV ermöglicht die Form der freien Mitarbeit
entsprechend den Regelungen in der Bundes- und Landessatzung.

§4 Organe des Ortsverbandes sind:

  • Die Mitgliederversammlung (MV)
  • Der Vorstand

§5 Mitgliederversammlung (MV)

  1. Die MV ist für alle Fragen das oberste, Beschluss fassende Organ des OV.
  2. Sie wählt jährlich in geheimer Abstimmung den OV-Vorstand. Darüber hinaus
    kann die MV weitere Mitglieder für begrenzte Aufgabenbereiche zur Unterstützung
    des Vorstands wählen.
  3. Die MV findet in regelmäßigen Abständen statt. Termin und Ort legt die MV fest.
    Einmal im Jahr findet die Jahreshauptversammlung statt, auf der der Vorstand
    gewählt wird. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen
    werden, wenn diese von mindestens 3 Mitgliedern oder auf Beschluss des
    Vorstands verlangt wird. Für beide Veranstaltungen wird mit anstehender
    Tagesordnung mit Zweiwochenfrist schriftlich bzw. per E-Mail eingeladen.
  4. Die MV entscheidet mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit
    in dieser Satzung nichts anderes vorgesehen ist. Rede- und Antragsrecht haben
    Mitglieder und Anwesende, das Stimmrecht ist den Mitgliedern vorbehalten.
  5. Die MVs des OVs Groß-Zimmerns sind grundsätzlich öffentlich. Auf Wunsch von
    zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen
    werden.

§6 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus einer Sprecherin / einem Sprecher und einer
    stellvertretenden Sprecherin / einem stellvertretenden Sprecher, eine Sprecherin
    / ein Sprecher ist gleichzeitig Kassierer/in.
  2. Der Vorstand vertritt den OV nach außen. Er führt dessen Geschäfte nach Gesetz
    und Satzung und gemäß den Beschlüssen der MV.
  3. Zu den Aufgaben des Vorstands gehören:
  • die juristische Vertretung des OV
  • die Führung der Kasse
  • die Pressearbeit
  • die Mitgliederbetreuung
  • der Informationsaustausch mit anderen Parteigremien
  • die Protokollierung und Bereithaltung von Beschlüssen der MV
  1. Vorstandsmitgliederinnen und Vorstandsmitglieder können mit der absoluten
    Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf jeder Mitgliederversammlung abgewählt
    werden, sofern der Antrag auf Abwahl mit der Einladung zugegangen ist.

§7 Finanzen
Es gilt die Beitrags- und Kassenordnung der KV Da-Di in der jeweils gültigen Fassung.
Einnahmen und Ausgaben werden vom Kassier des OV verwaltet. Die Kassiererin / der
Kassierer ist zeichnungsberechtigt und legt zur Jahreshauptversammlung einen
Kassenbericht vor.

Für die Mitgliedsbeiträge gilt die Beitrags- und Kassenordnung des KV Da-Di in der jeweils
gültigen Fassung.

§8 Änderung der Satzung
Eine Änderung der Satzung kann auf der jährlichen Jahreshauptversammlung mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliederinnnen und Mitglieder beschlossen
werden.

§9 Auflösung
Die Auflösung des OVs kann eine MV mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beantragen. Der
Antrag ist der Gesamtheit der Mitgliederinnnen und Mitglieder in einer
Mitgliederversammlung vorzulegen.

§10 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag ihrer Verabschiedung durch die MV in Kraft.