Der Hebesatz der Kreisumlagen stieg in den letzten Jahren stetig und soll nach Willem des Kreises Da-Di für das Haushaltsjahr 2023 sogar neu von 56,5 Prozent auf jetzt 57,69 Prozent steigen. Dies ist einer der höchsten Sätze im Land Hessen (Umfrage im Dezember 2022).
Der Fehlbedarf im Finanz- und Ergebnishaushalt im Kreishaushalt sollte unseres Erachtens durch strukturelle Einsparungen bzw. Einsatz von Erlösen aus Vermögensveräußerungen geschlossen werden.
Eine Erhöhung der Kreis- und Schulumlage belastet den Haushalt der Gemeinde Groß-Zimmern noch zusätzlich und beschränkt die notwendigen Maßnahmen der Gemeinde. Die Kommune kann und sollte aber jetzt nicht an der Steuerschraube drehen und diese erhöhen. Der Kreis hat die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen zu beachten und nicht einzuschränken.
Die Gemeinden haben – wie die Kreise – das verfassungsmäßig garantierte Recht auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung und damit Selbstverwaltung. Daher ist eine Anhebung der Kreisumlage bzw. Schulumlage auf ein Maß, das dieses Recht verletzt, aus unserer Sicht fragwürdig.
Die Gemeinde hat Einnahmen von ca. 33,6 Mio EUR, Ausgaben von ca. 36,8 Mio. Der fehlende Betrag von ca. 3,2 Mio EUR. Die Kreisumlage für Groß-Zimmern betrug im Jahre 2017 noch 6.094.738 EUR, im Jahre 2022 bereits 7.376.963 EUR, die Schulumlage 2.988.750 (2017), für 2022 bereits 3.992.665 EUR. Beide Umlagen sind in den letzten 5 Jahren kontinuierlich gestiegen.
Der Bürger wird all dies bezahlen, vor allem in der Gemeinde Groß-Zimmern mit dem Fehlbetrag in Höhe von ca. 3,2 Millionen EUR (Stand August 2023). Der Kreis gibt seine Haushaltsdefizite an die Kommunen weiter, die dann in Zukunft durch zu erwartende schwierige finanzielle Haushaltsjahre die Gebühren und Steuern erhöhen müssen. In den letzten Jahren hat sich die Rolle der Kommunen in Deutschland deutlich verändert. Immer mehr Aufgaben, die früher ausschließlich dem Staat oder dem Land zugewiesen waren, werden nun auf die Kommunen übertragen. Dies hat zur Folge, dass die Kommunen immer mehr Verantwortung tragen und gleichzeitig immer weniger Mittel zur Verfügung haben, um diese Aufgaben zu erfüllen. Es geht hier auch um Ganztagsbetreuung in a) Kindergärten, die soll nun auch für die b) Grundschulen gelten. Dafür müssen die Kommunen zu a) Gebäude und Personal bereitstellen und auf Jahre warten und abschreiben, dies sind Folgekosten, die nicht mehr zu stemmen sind.
Erhöht die Gemeinde die Steuern, erhöhen sich auch die Kreisumlagen, davon haben die ortsanssäsigen Bürger erst einmal wenig.