Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung auf der Grundlage der von der Firma KalusControl erstellten Gebührenkalkulation für den Produktbereich „Friedhofs- und Bestattungswesen“ vom 06.09.2021. Die Kalkulation der kostendeckenden Benutzungsgebühren enthält die Nachkalkulation der Haushaltsjahre 2018 bis 2020, sowie die Vorkalkulation der Haushaltsjahre 2022 bis 2024. Die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung soll zum 01.07.2022 in Kraft treten.
Die Gebührensätze unter § 6 (Bestattungsgebühren) Abs. 1 Ziffer 2.1 und Ziffer 3.1 werden nicht angehoben.
Dies hatte wir mündlich im Finanzausschuss beantragt, es handelt sich hierbei um Tod von Kindern bis 5 Jahre (Grünen-Vorschlag).
Der neuen Satzung haben wir insgesamt dann zugestimmt.